Geschäftsordnung der Gesamtmitarbeitervertretung

Die Gesamtmitarbeitervertretung der cusanus trägergesellschaft trier mbH hat in ihrer Sitzung vom 29.Oktober 2009 die Geschäftsordnung beschlossen. Die Geschäftsordnung wurde auf der Sitzung am 12.05.2010 und am 09.03.2020 erweitert und beschlossen.

§ 1 Grundlage
Die Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) arbeitet auf der Grundlage der MAVO für das Bistum Trier in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Zusammensetzung
Jede Mitarbeitervertretung aus den Einrichtungen der cusanus trägergesellschaft trier mbH entsendet je nach der Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter einer Einrichtung entsprechende Delegierte zur GMAV (siehe Liste im Anhang).
   
§ 3 Vorstand
Die Gesamtmitarbeitervertretung wählt aus ihren Mitgliedern den Vorstand. Dieser setzt sich aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/Stellvertreterin und dem/der Schriftführer/-in zusammen. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre. Die Wahl findet immer im Juni des Jahres statt, an dem nach MAVO die Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen zu wählen sind. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes findet eine Nachwahl für die Restdauer der Amtszeit statt. Die Gesamtmitarbeitervertretung kann den Vorstandsmitgliedern mit 2/3 Mehrheit seiner Mitglieder das Vertrauen entziehen. In diesem Fall findet eine Nachwahl des jeweiligen Vorstandsmitgliedes statt.
   
§ 4 Vertretung der Gesamtmitarbeitervertretung
Die Gesamtmitarbeitervertretung wird im Außenverhältnis sowie im Innenverhältnis durch den Vorstand vertreten.
   
§ 5 Freistellung des Vorstandes
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben wird dem Vorstand der Gesamtmitarbeitervertretung Freistellung von den Aufgaben in der Einrichtung gewährt.

§ 6 Sitzungen der Gesamtmitarbeitervertretung
Die regelmäßigen Sitzungen der Gesamtmitarbeitervertretung finden jeweils am 2. Montag eines Monats statt. Einmal jährlich findet eine 2-tägige Aussprache mit dem Träger statt. Zu den Sitzungen erfolgt eine schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung. Teilnahmeberechtigt sind die gewählten Delegierten.
Der Vorstand der GMAV kann bei Bedarf zu Teilversammlungen der Einrichtungen einladen.
Eine entsprechende Freistellung ist seitens der Einrichtung zu gewähren, es sei denn, dringende dienstliche Bedürfnisse stünden dem entgegen. Bei Verhinderung ist ein/-e Vertreter/-in zu entsenden.
   
§ 7 Beschlussfähigkeit und -fassung
Die Beschlussfähigkeit der Gesamtmitarbeitervertretung liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten bzw. ihre Stellvertretung anwesend ist. Anträge und Vorschläge werden in der Gesamtmitarbeitervertretung behandelt und danach zur weiteren Erörterung in die einzelnen Mitarbeitervertretungen abgegeben. In einer weiteren Sitzung der Gesamtmitarbeitervertretung wird dann die Beschlussfassung herbeigeführt. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
   
§ 8 Ausschüsse
(1) Strukturausschuss
Die Gesamtmitarbeitervertretung wählt aus ihrer Mitte einen Strukturausschuss. Neben dem Vorstand der Gesamtmitarbeitervertretung werden mindestens drei weitere Mitglieder in den Strukturausschuss gewählt. Außerdem gehört dem Ausschuss der Schwerbehindertenvertreter/Schwerbehindertenvertreterin und Jugendsprecher/Jugendsprecherin an. Aufgabe des Strukturausschusses ist es in Angelegenheiten, die die innere Organisation der Gesamtmitarbeitervertretung betreffen, Vorlagen für die Gesamtmitarbeitervertretung zu erarbeiten sowie in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung die Verhandlungen mit dem Träger zu führen. Die Mitgliederversammlung beauftragt den Strukturausschuss. Für die Tätigkeit des Strukturausschusses ist den Mitgliedern im notwendigen Umfang Freistellung zu gewähren. Die Wahlen zum Strukturausschuss finden zeitgleich mit den Vorstandswahlen statt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 3 der Geschäftsordnung entsprechend.

(2) Wirtschaftsausschuss
Die Gesamtmitarbeitervertretung wählt aus ihrer Mitte einen Wirtschaftsausschuss. Neben dem Vorstand der Gesamtmitarbeitervertretung werden mindestens drei weitere Mitglieder in den Wirtschaftsausschuss gewählt. Außerdem gehört dem Ausschuss der Schwerbehindertenvertreter/Schwerbehindertenvertreterin und Jugendsprecher/Jugendsprecherin an. Aufgabe des Wirtschaftsausschuss ist es in Angelegenheiten, in denen wirtschaftliche Daten vorgetragen werden, die Gesamtmitarbeitervertretung zu beraten sowie die Verhandlungen mit dem Träger zu führen. Die Mitgliederversammlung beauftragt den Wirtschaftsausschuss. Für die Tätigkeit des Wirtschaftsausschusses ist den Mitgliedern im notwendigen Umfang Freistellung zu gewähren. Die Wahlen zum Wirtschaftsausschuss finden zeitgleich mit den Vorstandswahlen statt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 3 der Geschäftsordnung entsprechend.

(3) Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
Die Gesamtmitarbeitervertretung wählt aus ihrer Mitte einen Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit. Neben dem Vorstand der Gesamtmitarbeitervertretung werden mindestens drei weitere Mitglieder in den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit gewählt. Außerdem gehört dem Ausschuss der Schwerbehindertenvertreter/Schwerbehindertenvertreterin und Jugendsprecher/Jugendsprecherin an.  Aufgabe des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit ist es, die Gesamtmitarbeitervertretung in Form von Artikeln und in der Präsenz der GMAV im Internet darzustellen und die Mitarbeiter/-innen der ctt über die Arbeit der GMAV zu informieren. Die Mitgliederversammlung beauftragt den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit. Für die Tätigkeit des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit ist den Mitgliedern im notwendigen Umfang Freistellung zu gewähren. Die Wahlen zum Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit finden zeitgleich mit den Vorstandswahlen statt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 3 der Geschäftsordnung entsprechend.

   
§ 9 Niederschrift
Bei jeder Sitzung wird eine Niederschrift in Form eines Ergebnisprotokolls verfasst. Die Niederschrift wird mit der Einladung zur nächsten Sitzung den örtlichen Mitarbeitervertretungen zugeleitet.
   
§ 10 Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertreter in den Einrichtungen der cusanus trägergesellschaft trier mbH wählen aus ihrer Mitte eine/-n Gesamtschwerbehindertenvertrer/-in und eine/-n Stellvertreter/-in. Diese/-r wird auf die Dauer der Amtszeit der Schwerbehindertenvertreter/-innen gewählt und nimmt an den Sitzungen der Gesamtmitarbeitervertretung als vollwertiges Mitglied (Stimmrecht) der Delegierteversammlung teil. Das Stimmrecht besteht nicht bei Personalentscheidungen. 
   
§ 11 Vertreter der Jugendsprecher
Die Jugendsprecher/-innen in den Einrichtungen der cusanus trägergesellschaft trier mbH wählen aus ihrer Mitte eine/-n Vertreter/-in und eine/-n Stellvertreter/-in. Diese/-r nimmt für die Dauer seiner/ihrer Amtszeit an den Sitzungen der Gesamtmitarbeitervertretung als vollwertiges Mitglied (Stimmrecht) der Delegierteversammlung teil. Das Stimmrecht besteht nicht bei Personalentscheidungen. 

§ 12 Antikorruptionsklausel
(1) Die Delegierten der GMAV verpflichten sich, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit sämtliche deutschen Rechtsvorschriften sowie sämtliche römisch – katholischen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption einzuhalten.
(2) Diese Verpflichtung umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich das Verbot der Entgegennahme unrechtmäßiger Zahlungen und/oder den Erhalt anderer unrechtmäßiger Vorteile an sich selbst, an Familienangehörige oder sonstige nahestehende Personen aus und im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Delegierter der GMAV.
(3) Die Delegierten werden den Vorstand der GMAV bei Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption unterstützen und die Delegiertenversammlung unverzüglich informieren, soweit sie Kenntnis oder einen konkreten Verdacht von Korruptionsfällen haben, die mit der Tätigkeit als Delegierter oder seiner Erfüllung in einem konkreten Zusammenhang stehen oder ihnen in diesem Zusammenhang bekannt werden.

§ 13 Geltungsdauer
Diese Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist kündbar, wenn dies von der Mehrheit der Mitglieder der Gesamtmitarbeitervertretung (absolute Mehrheit) beschlossen wird.   

 

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Gesamtmitarbeitervertretung der ctt

Clemensstr. 6
47608 Geldern
Telefon02831 390 1382

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