Ab dem 1. Juni 2024 sind im Bereich der katholischen Kirche und ihrer Caritas sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen grundsätzlich* nicht mehr zulässig.
Alle Details dazu könnt ihr auf der Seite der ak.mas unter folgendem Link nachlesen
* Grundsätzlich bedeutet, das nur drei festgelegte Ausnahmen von der neuen Regelung zulässig sind.