Befristung von Arbeitsverträgen wird weiter eingeschränkt

13. Februar 2024  

Ab dem 1. Juni 2024 sind im Bereich der katholischen Kirche und ihrer Caritas sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen grundsätzlich* nicht mehr zulässig.
Alle Details dazu könnt ihr auf der Seite der ak.mas unter folgendem Link nachlesen

Befristung von Arbeitsverträgen wird weiter eingeschränkt - ak.mas - Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband (akmas.de)

* Grundsätzlich bedeutet, das nur drei festgelegte Ausnahmen von der neuen Regelung zulässig sind.

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